Pediküre / Fußpflege

Fachgerechte Fußpflege (bis 2006 med. Fußpflege genannt)


Behandlungsablauf

  • Kräuterfußbad
  • schneiden & formen der Nägel
  • Entfernung von Druckstellen, Hühneraugen, Hornhaut
  • Erkennung & Beratung bei Nagelproblemen, Therapievorschläge
  • Abschlußmaßage
  • Nägel lackieren (*)
  • Permanent French (*)

Behandlung von eingewachsenen Fußnägeln

  • Nagelprothetik zur Verhinderung des Einwachsens (*)
  • Nagelspange (*)
(*) Zusatzangebot


Zum Thema

med. Fußpflege / Podologie


Immer wieder werde ich von unseren Kunden gefragt: "Was ist der Unterschied zwischen med. Fußpflege und Podologie?"

Wikipedia:
Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß (griech. Podus für Fuß, Logos für Lehre/ Kunde). Podologie umfaßt präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.


Aufgrund des Podologengesetzes handelt es sich beim Podologen um einen nichtärztliche Heilberuf, einer Berufsbezeichnung, die es erst seit 2002 bei uns in Deutschland gibt. Zuvor kannte man den Begriff med. Fußpflege für genau diese Tätigkeit, die man mit Inkrafttreten des neu etablierten Podologengesetzes nicht mehr als Berufsbezeichnung med.Fußpfleger verwenden durfte, obwohl man die Tätigkeit weiter ausüben darf. Etwas verwirrend. Dies führt nun zu Unsicherheiten seitens des Kunden, zumal von den ärzten immer häufiger bei Fußproblemen empfohlen wird, einen Podologen aufzusuchen statt, wie bisher, zur med. Fußpflege zu gehen.

Als ich 1979 meine Ausbildung zur med. Fußpflegerin machte, war der Begriff Podologie noch gar nicht erfunden. Damals wurde in dem für die Fußpflege zuständigen Verband, ZFD, dem ich auch über viele Jahre angehörte, noch diskutiert, wie man denn den neu zu schaffenden Beruf nennen könne. Es sollte noch einige Jahre dauern bis es soweit war und die ersten Podologen dann von uns med. Fußpflegern ausgebildet wurden. Ziel des Ganzen war, Spreu von Weizen zu trennen und durch eine gute Ausbildung für Qualität zu sorgen.

Übrig blieben nun wir, die ursprünglich gelernten med. Fußpfleger, die wir über das Fachwißen bis hin zur jahrzehntelangen Erfahrung ins Aus manövriert wurden, wenn wir nicht an einer - in den Augen vieler meiner Berufskolleginnen- fragwürdigen, wohl aber sehr kostspieligen Ergänzungsprüfung teilgenommen hatten. Wer sich im Zeitraum von 2002- 2006 nicht einer Solchen unterzog, begeht nun bei weiterer Verwendung seines damals erworbenen Berufstitels med.Fußpflege eine Ordnungswidrigkeit und es droht ihm zusätzlich noch eine hohe Geldbuße! Wohlbemerkt: es geht dabei lediglich um die Bezeichnung des Berufs, die Tätigkeit darf weiterhin ausgeübt werden. Was soll man dazu noch sagen...